Beerdigung

Beerdigung

Kirche versteht sich als Gemeinschaft von lebenden und verstorbenen Menschen, die an Christus glauben und auf ihn vertraut haben. Deshalb ist auch der Abschied von einem Menschen eine Feier des Glaubens.

Meistens finden die Trauerfeiern in den Kapellen unserer Friedhöfe statt. In besonderen Fällen (z.B. wenn mehr als 60 Trauergäste erwartet werden), sind Trauergottesdienste auch in unseren Kirchen oder Gemeindekapellen möglich. 

Wenn es eine besonders enge Beziehung zur heiligen Messfeier gibt, kann auch eine Seelenmesse (auch Exequien oder Auferstehungsmesse genannt) gefeiert werden. Die Aufbarung des Sarges oder der Urne ist dabei möglich. Eine Messfeier ist nur in Kirchen möglich.

Die Form der Bestattung legen Sie mit einem Beerdigungsinstitut fest.

Melden sie dort Ihre Wünsche an. Die weiteren Terminabsprachen für einen Trauergottesdienst in einer Kapelle oder einer Seelenmesse in einer Kirche sowie für eine katholische Bestattung werden dann vom Beerdigungsinstitut mit dem Pastoralbüro getroffen.

Vor der Trauerfeier nimmt ein Seelsorger mit den Hinterbliebenen Kontakt auf.

Eine Seelenmesse (Exequien) ist nur dann sinnvoll, wenn der oder die Verstorbene und auch die Angehörigen einen vertrauten Bezug zur Heiligen Messe haben.

Messintentionen - Sechswochenamt

Wer den Verstorbenen besonders Christus dem Erlöser anempfehlen möchte, hat darüber hinaus die althergebrachte Möglichkeit einer Messintention. Das bedeutet: In einer von Ihnen ausgewählten Messe wird der Name des Verstorbenen (oder seiner Familie) genannt und für ihn ganz besonders gebetet.

Das kann in einer Sonntags- oder Werktagsmesse direkt nach der Beerdigung geschehen, wenn es keine eigene Seelenmesse gab. Das kann nach altem Brauch aber auch ungefähr nach sechs Wochen und nach etwa einem Jahr geschehen.

Melden Sie die Messintention in dem Pfarrbüro der jeweiligen Kirche an. (Stipendiumgebühr: 5,-€)

Was muss ich in einem Todesfall tun?

  • Nach einer angemessenen Zeit den Arzt (möglichst den Hausarzt) rufen (rechtliche Feststellung des Todes)
  • Einen Bestatter Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens anrufen
  • Ggf. den Verstorbenen aus dem Krankenhaus oder Altenheim nach Hause überführen und dort aufbahren lassen (dabei hilft das Bestattungsinstitut)
  • Dokumente (wie Personalausweis, Totenschein, Stammbuch, Personalausweis, Nachweis zu Krankenversicherung/Rentenkasse, Geburts-, Heirats- Scheidungskurkunden, Testament etc.) zusammentragen
  • Für die Bestattungsform und die Form der Begräbnisfeier entscheiden. Die kirchliche Begräbnisfeier bietet vielfältige Möglichkeiten.
  • Und vor allem: Ruhe bewahren, Zeit nehmen und den Raum für den persönlichen Abschied (mit Bild, Kerze, Kreuz, Blumen etc.) gestalten
  • Möglichst viele Aufgaben selbst übernehmen (Salben, Ankleiden) und gestalten (Todesanzeige, Gottesdienst), die beim Abschied nehmen helfen, aber ggf. auch Unterstützung von Angehörigen und Freunden annehmen

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und Angebote finden Sie unter www.abschied-trost.de 

Pastoralbüro Leverkusen Südost

Bergische Landstraße 51
(Fußgängerzone Schlebusch)
51375 Leverkusen

Wir sind für Sie da:
Mo 09:00-12:00 Uhr
Di  09:00-12:00 und 15:00-18:00 Uhr 
Mi  09:00-11:00 und 15:00-18:00 Uhr
Do 09:00-12:00 und 15:00-18:00 Uhr
Fr  09:00-12:00 Uhr

Besondere Schließzeiten:

23. Dezember       nachmittags geschlossen

Heiligabend          geschlossen

Silvester                geschlossen         

Weiberfastnacht  ab 11:11 Uhr  geschlossen

Rosenmontag        geschlossen

Priesterliche Rufbereitschaft:  

täglich erreichbar von 08:00-22:00 Uhr, Telefon: 0173-2863433

Parken:

Aufgrund von Bauarbeiten für das neue Pfarrzentrum an St. Andreas stehen bis auf Weiteres leider keine gemeindeeigenen Parkplätze zur Verfügung. Öffentliche Parkmöglichkeiten gibt es z.B. in der Dechant-Fein-Str. (60 Minuten mit entsprechendem Parkschein kostenfrei) oder in den öffentlichen Parkgaragen (Zufahrt über die Bergische Landstraße und Münsters Gässchen)).

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