Die Kirchenvorstände verwalten die Einrichtungen und das Vermögen der jeweiligen Kirchengemeinden. Die Kirchenvorstände sind verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung der Haushaltspläne.
Sie vergeben und verwalten Erbbaurechte.
Sie sorgen für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.
Die Rechtsgrundlage für die Kirchenvorstände ist im Kirchenrecht ("Codex Juris Canonici") für die ganze katholische Kirche verankert. In unserem Bistum werden die Kirchenvorstände von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.
Die Kirchenvorstände sind die körperliche Vertretung der juristischen Person " Kirchengemeinde". Das heißt, wenn eine Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstandes. Wenn man dies bildlich darstellen will, so kann man sagen: der Kirchenvorstand ist Ohr, Gehirn, Mund, und Hand der Kirchengemeinde.
Die Kirchenvorstände beraten in Sitzungen die anstehenden Themen und fassen anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung der Beschlüsse liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor, der Verwaltungsleitung oder einem Vorstandsmitglied.
Die Kirchenvorstände können Sachausschüsse bilden. Diese bereiten Ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch Beschlussvorschläge für die Kirchenvorstandsitzungen als Empfehlung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in den Sitzungen möglich.
Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.
Geschäftsführende Stellvertretende Vorsitzende der Kirchenvorstände
St. Albertus Magnus - Klaus-Dieter Schneider
St. Andreas - Norbert Hölzer
St. Franziskus - Thorsten Woelki
St. Johannes der Täufer - Stefan Freimuth
St. Joseph - Axel Fehrer
St. Matthias - Elisabeth Arndt
St. Nikolaus - Wolfgang Müller